Die Anforderungen an Produktabbildungen in unserem Stammdatenservice GS1 Sync werden im Rahmen der ECR-Arbeitsgruppen regelmäßig überprüft und an aktuelle Marktanforderungen angepasst. Die Guideline für Produktabbildungen wurde nun aktualisiert und steht ab sofort in der neuesten Version zur Verfügung.
Neue Guideline jetzt herunterladen
Für Unternehmen, die Produktstammdaten über GS1 Sync bereitstellen, sind hochwertige und standardisierte Produktabbildungen ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Stammdatenqualität. Sie unterstützen Handelspartner bei der Vermarktung von Produkten und sorgen für eine einheitliche Darstellung entlang der gesamten Lieferkette.
Produktabbildungen sind verpflichtender Bestandteil der Stammdaten
Die aktualisierte Guideline definiert die technischen Anforderungen an Bildmaterial und Bildlinks und unterstützt Unternehmen dabei, Produktinformationen konsistent und effizient bereitzustellen.
Wichtig
Zu jedem gelisteten Industriemarken-Artikel muss gemeinsam mit den Produktstammdaten eine Produktabbildung (Packshot) bereitgestellt werden.
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick
Für Produktabbildungen gelten unter anderem folgende Vorgaben:
- Dateiformat in JPG-Format empfohlen (oder TIF-Format)
- Dateigröße unter 40 MB
- Farbtiefe min. 24 Bit
- Farbdarstellung in ECI RGB V2-Farbraum
- Auflösung mind. 300 ppi
- Bildgröße für die längste Seite 2.401 Pixel als Untergrenze
- EIN einziger Beschneidungspfad
- Beschneidungspfad muss geschlossen sein
- Anzahl an Beschneidungspunkten < 900 Punkte
Der Bildlink muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Direkte Verlinkung auf die Bilddatei
- Eindeutige, frei zugängliche URL
- Bildlink muss einen https-Link aufweisen
- Bei Bereitstellung einer neuen Bilddatei muss eine neue, eindeutige URL vergeben werden.
Empfehlung für Unternehmen
Einheitliche Standards für Produktabbildungen erleichtern die Nutzung von Produktdaten durch Handelspartner, Onlineshops und weitere Datennutzer. Hochwertige Packshots verbessern die Produktpräsentation und reduzieren den Aufwand bei der Datenpflege und Weiterverarbeitung.
Tipp
Leiten Sie die aktualisierte Guideline an Ihre Agentur, Marketingabteilung sowie alle für die Erstellung von Bildern und Bildlinks verantwortlichen Personen weiter.
So stellen Sie sicher, dass neue Produktabbildungen den aktuellen Anforderungen entsprechen und ohne Verzögerungen in GS1 Sync verarbeitet werden können.