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PFAS-Verbot in der PPWR: Was bedeutet das für Betriebe?

19. März 2026

Ab Mitte August 2026 verbietet die EU-Verpackungsverordnung PPWR die Nutzung von PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Welche Aufgaben kommen auf betroffene Betriebe zu und wie gelingt die Umsetzung in der Praxis? 

Darüber sprach Business Development Manager Alexander Peterlik im „Packstube“-Podcast.

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Seit Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulative) in Kraft. Ab dem 12. August 2026 regelt sie auch die Nutzung sogenannter „ewiger Chemikalien“ (PFAS): Ihre Anwendung in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist ab diesem Zeitpunkt verboten. 

Unternehmen müssen dann nicht nur Alternativen zu betroffenen Materialien finden, sondern auch die Konformität ihrer Verpackungen prüfen und beweisen. 

Welche Herausforderungen kommen auf Betriebe zu und wie können sie die neue Regelung praxistauglich umsetzen? Darüber hat sich der Business Development Manager Alexander Peterlik mit dem Team des Podcast „Packstube“ unterhalten. 

Das Interview für den „Podcast über die geheimen Rezepte der Verpackungsindustrie“ führten Harry Eckert (Herausgeber KOMPACK) und Gernot Rath (Chefredakteur Pack & Log).

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