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EUDR in der Praxis: Die Guideline Version 2.0

Mit der Publikation „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ Version 2.0 stellen GS1 Austria und ECR Austria eine kompakte, praxisnahe Guideline für die erfolgreiche Umsetzung der EUDR inklusive der gesetzlichen Anpassungen 2026 vor. Zielgruppe sind Unternehmen aus Handel und Konsumgüterbranche. 

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Nachhaltigkeit & Kreislauf Konsumgüter Rohstoffe & Verpackungen Datenaustausch
Lesezeit4 Min.
VeröffentlichtSeptember 2026
  • Wir beobachten die gesetzlichen Änderungen der EU-Entwaldungsverordnung laufend und bemühen uns, diesen Artikel für Sie auf dem neuesten Stand zu halten.

Eigentlich sollte die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember 2025 in Kraft treten. Nach zwei Verschiebungen rückt der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember 2026 näher. (Stand: 17.9.2026)

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Überblick

Ziel der Entwaldungsverordnung – auch EU Deforestation Regulation (EUDR) – ist es, den weltweiten Waldabbau zu stoppen, indem nur noch Produkte in der EU gehandelt werden dürfen, die nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die EUDR verpflichtet daher Unternehmen zu noch größerer Sorgfalt im Bezug auf die Wertschöpfungskette.

Der Hintergrund dazu ist, dass bis zu 90 % der globalen Entwaldung laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurückgehen. Angetrieben werden diese vor allem durch die Nachfrage nach Palmöl, Soja und Kakao auch in Europa. 

Welche Produkte sind von der EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) betroffen?

Ausgehend vom European Green Deal und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verpflichtet die Entwaldungsverordnung Marktteilnehmer zu umfassenden Sorgfaltspflichten. Es muss sichergestellt werden, dass relevante Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Neben dem Inverkehrbringen, der Bereitstellung und der Ausfuhr dieser und weiterer Rohstoffe gilt die EU-Entwaldungsverordnung auch für daraus hergestellte Erzeugnisse.

Betroffene Rohstoffe und Produkte:

  • Rindfleisch & Leder
  • Sojabohnen
  • Palmöl
  • Holz, Papier & Holzkohle
  • Kakao & Schokolade
  • Kaffee
  • Kautschuk (z. B. Reifen, Gummiringe)
 

GS1 Standards zur Erfüllung der EUDR

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die EUDR-Compliance ist die Standardisierung der Informationsvermittlung. Für über 100.000 Unternehmen in Österreich bedeutet das: Sammeln und Übermitteln von Informationen zu Produkten wird zu einer weiteren Sorgfaltspflicht, die mit Hilfe von GS1 Standards deutlich erleichtert werden kann.

 
Gregor Herzog © GS1 Austria/Katharina Schiffl

GS1 Standards bieten die idealen Voraussetzungen, um rund um die Anforderungen der EUDR die Brücke vom physischen Produkt zu den zugehörigen Informationen zu bilden.

Gregor Herzog, Geschäftsführer GS1 Austria

Dabei sind besonders die folgenden GS1 Standards relevant:

  • GTIN (Global Trade Item Number) aus dem Basisservice GS1 Connect kann zusätzlich als Tool zur Informationsvermittlung genutzt werden.
  • GS1 Sync: Das Stammdaten-Service wurde um spezifische EUDR-Attribute (z. B. Baumgattung, Zolltarifnummer) erweitert, um die Kommunikation zu erleichtern.
  • GS1 Trace: Ermöglicht die lückenlose Rückverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette. Insbesondere bei komplexen Lieferketten wie bei Rindfleisch essenziell.

Unterstützung für die Praxis: Die EUDR-Guideline

Um die Herausforderung EUDR mit vereinten Kräften anzugehen, gründete die neutrale Plattform ECR Austria in Kooperation mit GS1 Austria die Arbeitsgruppe „EU-Entwaldungsverordnung“. Das Ziel war es „Insellösungen“ zu vermeiden und komplexe rechtliche Anforderungen in leicht verständliche Prozessschritte zu transformieren. 
Mit der Publikation „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ Version 2.0 stellt die Arbeitsgruppe diese Schritte nun in einer Guideline zur Verfügung, in die die geänderten gesetzlichen Anforderungen eingearbeitet wurden.

Die Schwerpunkte der Guideline: 

  • Zusammenarbeit zwischen Handel und Industrie: Empfehlungen für eine rechtlich konforme Kommunikation und Datenaustausch.
  • Einsatz von Zertifikaten: Eine Liste von über 70 relevanten Zertifizierungen hilft bei der Risikobewertung.
  • Glossar & Q&A: Antworten auf häufige Praxisfragen (z. B. KMU-Status innerhalb von Unternehmensgruppen).
  • Laufende Evaluierung & Anpassung: Die Arbeitsgruppe verfolgt die aktuelle Situation der EU-Entwaldungsverordnung und passt so den Leitfaden laufend an.
  • Zielgruppe: Nachhaltigkeitsmanager, Compliance-Beauftragte, Verantwortliche für Einkauf und Supply Chain, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen IT und Recht sowie Geschäftsführende
 
Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

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Die Publikation „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ Version 2.0 steht für Sie ab sofort zum kostenlosen Download bereit. 

 

Laufende Evaluierung des Leitfadens

Die Basis für die gelungene Umsetzung der Verordnung wurde mit dem EUDR-Leitfaden von ECR in Kooperation mit GS1 Austria geschaffen. Die Arbeitsgruppe verfolgt jetzt das Ziel, die aktuelle Situation rund um die Inhalte der Verordnung laufend zu evaluieren, um die Guideline entsprechend anzupassen.

„Mit dieser Publikation zeigen wir, dass die ECR-Idee – Kooperation statt Insellösungen – in der Praxis funktioniert. Handel und Industrie haben sich auf ein gemeinsames Verständnis geeinigt. Damit schaffen wir Klarheit, Sicherheit und Effizienz für die gesamte Branche“, betont Bernhard Voit, der bei ECR Austria für die Publikation verantwortlich zeichnet.

 

Pressenotiz (Stand September 2026)

Mit der Publikation „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ Version 2.0 stellen GS1 Austria und ECR Austria einen kompakten, praxisnahen Leitfaden für die erfolgreiche Umsetzung der EUDR vor. Zielgruppe sind Unternehmen aus Handel und Konsumgüterbranche. 

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Manfred Piller ist Ihr Ansprechpartner zur EUDR aus Sicht von GS1 Austria, ECR Manager Bernhard Voit ist für die ECR Austria Arbeitsgruppe verantwortlich. Daniela Springs steht Ihnen als Pressekontakt zur Verfügung.