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Export von Medizinprodukten

Gerade beim Export von Medizinprodukten gehört die konsequente Pflege Ihrer Artikelstammdaten zu den Schlüsselfaktoren für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das Team von GS1 Austria unterstützt Sie bei der Erfüllung von Anforderungen aus verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Vorschriften, Sprachen und Geschäftsanforderungen.

 

Anforderungen an Stammdaten im Gesundheitswesen

Vielerorts mangelt es an einem aktuellen und konsistenten Datenbestand, der die Pflege der Artikelstammdaten und damit die Digitalisierung im Gesundheitswesen erst möglich macht.

 

Um die Situation nachhaltig zu verbessern, hat GS1 ein standardisiertes Katalogformat erarbeitet. Es handelt sich um das GDSN (Global Data Synchronisation Network), ein Netzwerk zur laufenden und sicheren Synchronisierung und dem Austausch richtiger Artikeldaten.

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Mit GS1 Sync bietet GS1 Austria den Zugang zum GDSN zur Erfüllung von Anforderungen aus verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Vorschriften, Sprachen und Geschäftsanforderungen.

UDI-Daten an die US FDA

Die Stammdaten Ihrer Medizinprodukte sind verpflichtend an die globale UDI-Datenbank (GUDID) zu übertragen. GS1 Austria bietet gemeinsam mit der Tochtergesellschaft EDITEL eine Lösung zur automatisierten Übertragung aller relevanten Daten an die GUDID.

 

UK NHS Procurement Strategy

Sind Sie ein UK-NHS-Lieferant? Dann müssen Sie Ihre Medizinprodukte GS1-konform kennzeichnen und die entsprechenden Artikeldaten abliefern. Das englische Gesundheitsministerium (Department of Health, DH) hat 2014 eine eProcurement-Strategie veröffentlicht, in der eine Reihe von Maßnahmen festgelegt wurden, um die Transparenz und Effizienz in der Beschaffung von NHS-Einrichtungen zu ermöglichen. Auch die Patientensicherheit soll damit erhöht werden.

Arbeiten Sie mit den NHS Acute Trusts in England zusammen und interessieren sich für passende GS1 Austria Lösungen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Healthcare Ansprechpartner.

Niederlande LIR & ADC

Unsere weltweiten Standards entsprechen den niederländischen Anforderungen und unterstützen Hersteller und Pflegeeinrichtungen dabei, diese einzuhalten. Ihr Healthcare Ansprechpartner bei GS1 Austria unterstützt Sie in allen Angelegenheiten.

Icon zeigt Datenbank und Gebäude

Registrierung von Produkten im Dutch Implant Registry (LIR)

Seit dem 1. Januar 2019 ist die Registrierung von Implantaten im niederländischen Implantatregisters (Landelijk Implantaten Register – LIR) gesetzlich vorgeschrieben.

Icon zeigt Gerichtsgebäude

ADC – Agreements Unique Coding

Unter der Leitung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (VWS) haben Organisationen des Gesundheitswesens (Nefemed, FHI, FME, NFU, NVZ und ZKN) Vereinbarungen zur eindeutigen Codierung von Medizinprodukten (ADC) unterzeichnet. Diese Codierung ermöglicht das Scannen von Barcodes.

 

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Wir stehen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen zur Verfügung.