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Gesetzliche Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen ab 2024

Seit 1.1.2024 regelt das aktuelle Abfallwirtschaftsgesetz in § 14 Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mehrwegsystemen für Getränke­verpackungen. Das konkrete Ziel: Abfallvermeidung. 

Die wichtigsten Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst. Eine Infografik liefert den Überblick über das Thema.

Zur Infografik

Seit Jahresbeginn 2024 ist der Handel für bestimmte Produktkategorien verpflichtet, einen festgelegten Prozentsatz an Mehrweggebinden anzubieten. Der Logistikverbund Mehrweg (L-MW) will verbindliche Klarheit in den Regelungen schaffen. Er gründete eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung von Handel und Herstellern sowie Vertretern des zuständigen Bundesministeriums.

Der Weg zur Abfallvermeidung ist herausfordernd und wirft viele Fragen auf. Einige davon konnten auf Basis des Gesetzestextes und der Fachpräsentationen der Arbeitsgruppe beantwortet werden. Sie sind bislang nicht rechtlich verbindlich, da die Abstimmung mit dem Ministerium noch nicht erfolgt ist. Verbindliche Auskünfte erteilt das Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. 

Infografik: Gesetzliche Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen ab 2024

Alle Informationen zu den neuen Bestimmungen im Überblick.

Was ist ein Mehrweg-Produkt?

Definition „Mehrweg"

Ein Mehrwegprodukt muss während seiner Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe durchlaufen.

Laut Richtlinie UZ 26, Kriterium Mehrweggebinde, muss es mindestens zwölf Umläufe (mittlere Umlaufzahl) aufweisen.

Fristen für die Mehrwegquote

Seit 1. Jänner 2024mindestens 35 % der Verkaufsstellen über 400 m2 müssen Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten
Ab 1. Jänner 2025mindestens 90 % der Verkaufsstellen über 400 m2 müssen Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten
Ab 1. Jänner 2026alle Verkaufsstellen über 400 m2 müssen Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten

Für wen gilt die gesetzliche Mehrwegquote? 

Die Regelung gilt nur für:

  • Lebensmitteleinzelhandel mit Verkaufsflächen über 400 m2
  • Internetshops (gelten als eine Filiale)

Die Regelung gilt nicht für den Großhandel, Cash & Carry, Baumärkte, Drogeriediskont, ­Tank­stellen und Brauereishops.

Erfüllung der gesetzlichen Mehrwegquote

Die Verpflichtung kann in zwei Varianten erfüllt werden. Zur Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegverpackungen muss eine eindeutige Beschriftung an den Regalen angebracht werden. 

 

Angebotsseitig

Anteil an Produkten in Mehrwegverpackungen im Sortiment:

min. 15 % für Bier und Wasser

min. 10 % für Saft, alkoholfreie Mischgetränke, Milch

Absatzseitig

Mindestens 25 % Absatzvolumen von Getränken in Mehrwegverpackungen

Angebot von Getränken in Mehrweg ...

... aus jeder Kategorie.

... in jeder Verkaufsstelle.

 

Quoten

Vorgesehene Mehrweg-Angebotsquoten

Bier, Wassermin. 15 % Angebotsquote für Mehrweg
Saft, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Milchmin. 10 % Angebotsquote für Mehrweg
TIPP

Umsetzung der Mehrwegquote

Unser Tipp für die korrekte Umsetzung der Mehrwegquote: 

 

Kategorisieren Sie Ihre Artikel in den Stammdaten in Einweg/Mehrweg bzw. mit/ohne Pfand!

Das Stammdatenservice GS1 Sync enthält neue entsprechende Felder dafür.

FAQs

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Welche Verpackungen zählen zur Quote?

Bei der Berechnung der Mehrwegquote wird nur der Basisartikel gezählt, unabhängig ob z. B. ein Einzelartikel, ein Sixpack, ein Tray oder eine Palette im Verkaufsraum angeboten werden.

Wann müssen die Ergebnisse spätestens gemeldet werden?

Die Letztvertreiber müssen bis 15. März des Folgejahres elektronisch die Ergebnisse pro Verkaufsstelle mit detaillierten Angaben melden. 

Wird es Kontrollen und/oder Strafen geben?

Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Ministerium (BMK) kontrolliert. Es gibt entsprechende Strafbestimmungen, die sich nach der Unternehmensgröße bzw. der FIlialanzahl richten. 

Gibt es Ausnahmen von der Mehrwegquote?

In die Berechnung der Mehrwegquote nicht einbezogen werden:

Wasser, Saft und AF-Getränke in Kunststoff-Einwegverpackungen sowie Einwegdosen bis einschließlich 0,5-l-Füllvolumen

Saison- und Wochenartikel

Milchmischgetränke, wie Joghurtdrinks oder Caffè Latte

Gibt es ähnliche Gesetze wie dieses in anderen Ländern?

Nach den vorliegenden Informationen ist die gesetzliche Regelung von verbindlichen Mehrwegquoten im Handel derzeit einzigartig in Europa. Österreich kommt eine Pionierrolle zu. 

Welche Getränke zählen zur Mehrwegquote?

Zur richtigen Produkteinordnung kann das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) verwendet werden.

Bier

einschließlich alkoholfreiem Bier und Biermischgetränken

Wässer

Mineralwasser, Tafelwasser, Sodawasser und sonstiges abgefülltes Wasser; ohne Aromatisierung

Saft

Fruchtsaft, Gemüsesaft und Nektar

Alkoholfreie Erfrischungsgetränke

Limonaden, aromatisiertes Wasser, Frucht- und Gemüsesaftgetränke, isotonische Getränke, Energydrinks, Getränke auf Teebasis wie Eistee, Kombucha, Milch auf pflanzlicher Basis wie Sojamilch oder Haferdrink, Molke­getränke und Malzgetränke

Milch

Kuh-, Schaf-, Ziegenmilch, sämtliche Fettgehalte; ausgenommen haltbare Konsummilch, d. h. ultrahoch erhitzte Milch, und Milchmischgetränke

Downloads

Hier können Sie die Übersicht mit allen Informationen zur gesetzlichen Mehrwegquote herunterladen.

Infografik

Infografik über die gesetzlichen Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen ab 2024 © GS1 Austria

Infografik: Gesetzliche Mehrwegquoten 2024

Übersichtliche Darstellung aller Informationen zu den gesetzlichen Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Mehrwegquote oder möchten Sie mehr über den Logistikverbund Mehrweg erfahren?