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Gerechtere EU Mehrwertsteuer-Regeln

1. Juli 2021

Seit 1. Juli 2021 gelten neue Mehrwertsteuer-Regeln (value added tax, VAT) für den Einkauf im Internet. Diese machen den grenzüberschreitenden Handel mit und innerhalb der EU gerechter. GS1 Standards helfen, diesen zu entsprechen.

Die neuen Regeln bringen mehr Transparenz betreffend Preisgestaltung und Wahlmöglichkeit der Verbraucher. Betroffen sind Onlinehändler und Marktplätze, sowohl innerhalb, als auch außerhalb der EU, Postbehörden, Zustelldienste, Zoll- und Steuerbehörden, sowie die Konsumenten.
Der gesamte grenzüberschreitende Onlinemarkt in der EU wird auf einen Gesamtumsatz von ca. 146 Milliarden Euro im Jahr 2020 geschätzt (ohne Reisen), mit einem Zuwachs von 35 % gegenüber dem Vorjahr, hauptsächlich bedingt durch die Pandemie. 

 

Seit 1. Juli 2021 gibt es einige Anpassungen, wie die Mehrwertsteuer bei Online-Einkäufen verrechnet wird, abhängig davon, ob man innerhalb oder außerhalb der EU einkauft.

  • Waren, mit einem Wert unter 22,- Euro und die aus Nicht-EU Ländern in die EU importiert werden, sind nicht mehr von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Das bedeutet, dass Mehrwertsteuer für alle Waren, die in die EU geliefert werden, verrechnet wird, genau wie bei Waren, die von Unternehmen innerhalb der EU verkauft werden. Studien und die Erfahrung haben gezeigt, dass diese Ausnahme missbraucht wurde, von gewissenlosen Verkäufern außerhalb der EU, die Sendungen von Waren falsch deklariert haben, um von dieser Ausnahme zu profitieren. Dieses Schlupfloch hat es Unternehmen ermöglicht, ihre EU Mitbewerber zu unterbieten und damit in der EU Kosten durch diese Irreführung in Höhe von sieben Milliarden Euro verursacht, die zu einer höheren Steuerlast der Steuerzahler führen.

     

     

  • Online-Verkäufer können sich in ihren Staaten und in ihrer Landessprache registrieren. Einmal eingetragen, können die Online-Händler die Mehrwertsteuer für alle verkauften Artikel in der EU in einem elektronischen Portal, bezeichnet als ‘One Stop Shop’, quartalsweise melden und abführen. Durch den One Stop Shop wird die Mehrwertsteuer in das entsprechende Mitgliedsland übermittelt. Das bedeutet, dass man in den einzelnen Mitgliedsstaaten keine komplexen Systeme zur Erfassung der Mehrwertsteuer benötigt, sobald eine festgelegte Schwelle des Umsatzes überschritten wird, die in jedem Land unterschiedlich hoch ist. Mit 1. Juli wurde dieser Schwellenwert auf € 10.000,- festgelegt. Wird dieser Wert überschritten, muss in jenem Land Mehrwertsteuer abgeführt werden, in welches die Waren gesandt werden.  

 

Bereits 2015 wurde für grenzüberschreitende Verkäufe von elektronischen Dienstleistungen eine Regelung eingeführt, bezeichnet als ‘Mehrwertsteuer Mini One Stop Shop (MOSS)’. Diese Regelung wurde nun auf physische Waren, mit einem Gesamtschwellenwert von Euro 10.000,- pro Jahr, erweitert. 

  • Seit 1. Juli 2021 können sich Nicht-EU Verkäufer durch die Einführung des Import One Stop Shops für die Abfuhr der Mehrwertsteuer registrieren. Dies stellt sicher, dass der korrekte Mehrwertsteuerbetrag an das entsprechende Mitgliedsland abgeführt wird. Für Konsumenten bedeutet das vor allem Transparenz: wird von Nicht-EU Verkäufern oder Plattformen, die im One Stop Shop registriert sind, ein Produkt gekauft, muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen und Teil des zu zahlenden Preises sein. Somit werden keine Nachforderungen durch Zoll oder Kurierdienste eingehoben, wenn das Produkt im jeweiligen Land ankommt, da die Mehrwertsteuer bereits bezahlt wurde.

Seit Beginn hat sich eine Großzahl an außerhalb der EU gelegener Unternehmen für den Import One Stop Shop registriert, inklusive der größten globalen Online Marktplätze. 

Diese neuen Regeln sind ein Gamechanger in der Art und Weise, wie die EU die Mehrwertsteuer von Unternehmen für Online-Verkäufe in die EU festlegt.

Carine Moitier, Gründerin von CBCommerce.eu

GS1 hat dazu mit Zollbehörden, Boten- und Kurierdiensten, sowie Postbehörden und Marktplätzen gesprochen, damit hier die GS1 Identifikationsschlüssel weiterverwendet werden können und die bestellten Artikel nicht umetikettiert werden müssen, um den Anforderungen der neuen EU Mehrwertsteuer-Regeln zu entsprechen. Die in diesem Kontext zu verwendenden GS1 Identifikationsschlüssel sind SSCC (zur Identifikation der Transporteinheit), GSIN (zur Identifikation der Lieferung) und GTIN (zur Identifikation des Artikels).

 

Hinweis: Dieser Text wurde Großteils von der Pressemitteilung der Cross-Border Commerce Europe Webseite  übernommen. 

 

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