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Herausforderung Verpackungsstammdaten

27. Oktober 2023

Mit der Umstellung der Verpackungsindustrie auf die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft rücken einheitliche Daten in den Mittelpunkt. Hier erfahren Sie, wie das umgesetzt werden soll und was die gesetzlichen Hintergründe dazu sind.

Verpackungen für eine grünere Zukunft

Derzeit werden die meisten Verpackungen als Einwegverpackungen verwendet. Diese sind nur für kurze Zeit im Einsatz und haben daher negative Auswirkungen auf die Umwelt. Im Jahr 2019 produzierte eine Person im Durchschnitt 178,1 kg Verpackungsabfall. Innerhalb von 10 Jahren hat der Verpackungsmüll um 20 % zugenommen.

Verpackungen haben aber auch große Vorteile in ihrem Einsatz für eine nachhaltige Zukunft: Sie schützen beispielsweise Lebensmittel vor dem Verderben und reduzieren so die Lebensmittelabfälle. Idealerweise landen die Verpackungen jedoch nach dem Gebrauch nicht im Müll, sondern werden recycelt.

EU-Quoten fürs Recycling von Verpackungen

Das EU-Paket zur Kreislaufwirtschaft ist bereits im Juli 2018 in Kraft getreten. Es enthält Vorgaben, um das Recycling von Rohstoffen europaweit zu fördern. Mit dem Paket wurden die EU-Packaging and Packaging Waste Directive, die Deponierichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie geändert.

Im Zuge dessen wurden auch die Recyclingquoten erhöht. Bis 2030 sollen die Recyclingquoten erhöht werden:

  • für Kunststoff auf 55 %
  • für Eisen auf 80 %
  • für Aluminium auf 60 %
  • für Glas auf 75 % 
  • für Papier und Karton auf 85 %

Damit recycelt werden kann, müssen Rohstoffe erst sortiert werden.

Verpackungsstammdaten als Basis für Nachhaltigkeit

Um Einwegverpackungen der Kreislaufwirtschaft zuzuführen, ist eine einheitliche Aufschlüsselung der Verpackungsstammdaten für Hersteller, Markeninhaber, Einzelhändler und die Abfallwirtschaft erforderlich. Darin müssen die wesentlichen Daten für die Kreislaufwirtschaft wie Recyclingfähigkeit, Carbon Footprint sowie der Anteil der Recyclingmaterialien berechnet und aufgelistet werden.

Deswegen müssen neue standardisierte Eigenschaften von Verpackungen als Stammdaten erfasst und möglichst automatisiert verarbeitet werden.

Auf Basis der GS1 Standards kann die strukturierte Darstellung der Informationen erfolgen und entlang der Wertschöpfungskette geteilt werden. Damit ist GS1 ein verlässlicher Partner für eine Standardisierung von Verpackungsstammdaten.

 

 

GS1 Standards für Verpackungen

Datenfluss der Verpackungsinformationen in GS1 Sync

Um die Verpackungsdaten vollständig, richtig und zeitgerecht entlang der Wertschöpfungskette weiterzugeben, wurden die einzelnen Prozessschritte analysiert und die jeweils benötigten Informationen erarbeitet.

 

Für die Prozesskette vom Verpackungshersteller über den Produzenten bis hin zum Handel sind einheitliche Definitionen, Attribute (Formate, Feldlängen) sowie Codelisten verfügbar. Der Prozessschritt vom Produzenten zum Handel wurde bereits in GS1 Sync/GDSN umgesetzt und wird von Teilnehmern schon mit Produktdaten befüllt. 

 

Starten Sie jetzt mit der Bereitstellung Ihrer Verpackungsdaten in GS1 Sync!

 

Richtlinien für Recycling-Verpackungen

Österreich zieht mit: 

  • Seit 2021 dürfen Einwegkunststoffbehälter nur mehr dann verwendet werden, wenn die Verschlüsse und Deckel für die Dauer der Nutzung angebracht bleiben.
  • Ein Mindestanteil an recyceltem Material für PET-Flaschen (25 % bis 2025) und für Kunststoffgetränkeflaschen bis zu drei Litern (30 % bis 2030) wurde festgelegt.
  • Take-away-Verpackungen aus EPS (extrudiertes Polystyrol) werden sogar gänzlich verboten.
  • Schließlich wird die Mindestmehrwegquote für Getränkeverpackungen festgelegt.

Aber nicht nur Österreich setzt klare Schritte in Richtung Recycling. In Deutschland wurde das Verpackungsgesetz 2021 novelliert. Auf dieser Grundlage haben die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt Mindeststandards für recyclinggerechtes Design erlassen. Dieser Mindeststandard bildet die Grundlage dafür, die Lizenzgebühren für Verpackungen künftig von der Recyclingfähigkeit abhängig zu machen (Ökomodulation). Eine Idee, die auch in Österreich gut funktionieren könnte.

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Bewertungsschema Recyclingfähigkeit

am Beispiel formstabiler Verpackungen

Visionen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft

Regelungen und Quoten bilden eine gute Grundlage für eine Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft. Eine weitere Harmonisierung der Standards auf europäischer Ebene sei aber wünschenswert, so die Packaging and Packaging Waste Directive.

Des Weiteren sollen Maßnahmen gegen Überverpackung veranlasst und Wiederverwendung weiter gefördert werden. Verpackungen, die im Umlauf sind, müssen recyclingfähig werden. Zudem ist eine Nachschärfung der Recyclingdefinition zu erwarten. Eine Überarbeitung der Mindestanforderungen an Verpackungen wird vorausgesetzt. Nur wenn alle am Prozess Beteiligten an einem Strang ziehen, kann eine Kreislaufwirtschaft im Verpackungssektor gelingen! 

 

Update zum Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Eine grundlegende rechtliche Neuordnung des Verpackungsmarktes

Der von der EU-Kommission am 30.11.2022 vorgelegte Entwurf der PPWR hat das Potenzial, den Verpackungsmarkt völlig zu verändern. Von großer Relevanz sind hier insbesondere

  • Design-for-Recycling-Vorgaben,
  • konkrete Recyclingfähigkeitsziele,
  • Mindesteinsatzquoten für Rezyklat bei Kunststoffverpackungen
  • Ziele für Wiederverwendung und Wiederbefüllung bei Getränke-, Take-away- sowie Transportverpackungen.

Werden die vorgegebenen Ziele 2030 nicht erreicht, dürfen betroffene Verpackungen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.

 

ECR Arbeitsgruppe Verpackungsstammdaten

Die EU-Zielvorgaben halten derzeit zahlreiche Branchen entlang der Wertschöpfungskette auf Trab. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft sind alle Akteure gefordert, sich mit ihren Verpackungen und den enthaltenen Komponenten auseinanderzusetzen.

Genau hier setzt die ECR Arbeitsgruppe „Verpackungsstammdaten“ an. Sie analysierte die Prozesskette zwischen Verpackungsherstellern, Produzenten und Händlern im Detail und definierte die benötigten Attribute für die jeweiligen Prozessschritte. Damit können verschiedene Aspekte abgedeckt werden, beispielsweise

  • die Analyse des Verpackungsportfolios, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
  • die Berechnung der KPIs aus Sicht der Kreislaufwirtschaft, z.B. Rezyklierbarkeit.
  • das Thema Ökomodulation.

 

Download

ECR Guideline „Verpackungsstammdaten"

Die ECR-Arbeitsgruppe zu Verpackungsstammdaten bildet eine Plattform, auf der sich Verpackungshersteller, Produzenten und Händler miteinander austauschen können.

Ziele dieser Arbeitsgruppe sind die Festlegung der notwendigen Informationen der Verpackungsdaten sowie die automatisierte Abbildung in Rahmen des Stammdatenaustausches zwischen Handel und Industrie.

 

Die ECR Guideline „Verpackungsstammdaten“ beinhaltet klar definierte Attribute und gibt konkrete Empfehlungen ab. Sie kann als interaktives Dokument kostenlos herunter geladen werden. 

 

 

Passende Attribute für Verpackungsdaten 

Wie umfassend und tiefgehend der Informationsgehalt sein soll, variiert je nach Prozessschritt. Nicht alle Attribute werden von jedem Akteur in der Informationskette benötigt bzw. entstehen Informationen erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Hierzu wurden vier Attributgruppen und deren Datenfluss ausgearbeitet. Identifikationsdaten (z. B. GTIN) gehen etwa vom Verpackungshersteller zum Produzenten, KPIs (wie Rezyklierbarkeit oder Carbon Footprint) vom Produzenten zum Händler.

Eine Ausnahme stellen Handelsmarken dar. In diesem Fall sind dem Handel mehr Informationen bereitzustellen. Der Datenaustausch für Eigenmarken des Handels war nicht Teil der Betrachtung der ECR Arbeitsgruppe und ist bilateral zu vereinbaren.

Attribut Datenfluss
Verpackung ID (V-ID),
z.B. GTIN, Hersteller
Verpackungshersteller à Produzent
Verpackung Basis (V-BA),
z.B. Material, Gewicht Rezyklat
Verpackungshersteller à Produzent à Händler
Verpackung Details (V-DE),
z.B. Grammatur, Herstellungsland)
Verpackungshersteller à Produzent
Verpackung KPIs (V-KP),
z.B. Rezyklierbarkeit, LCA
Produzent à Händler

 

Verpackungshersteller: Genauigkeit gefragt

Angestoßen wird der Kreislauf des Datenaustauschs von den Verpackungsherstellern. Ihnen liegen im Regelfall die verwendeten Materialien vor. Oft geht es an dieser Stelle nicht um gesamte Verpackungssysteme, sondern einzelne Verpackungskomponenten.

Wichtig ist, dass diese eindeutig mit einer GTIN identifiziert werden – nicht zu verwechseln mit der GTIN der Endverbrauchereinheit. Funktioniert der erste Schritt in der Datenweitergabe nicht oder ist fehlerhaft, erschwert das den Datenaustausch in den darauf folgenden Prozessschritten.

Standardisierte Verpackungsinformationen

Dass digitale Verpackungsstammdaten immer wichtiger werden, darin sind sich bereits zahlreiche Unternehmen einig: Der Wunsch nach Transparenz endet nicht bei der Zutatenliste. Gefragt sind auch Informationen über das Verpackungsmaterial und die Weiterverwendung.

Jasmin Rammer, Head of Corporate Communications and Sustainability bei Spitz Österreich, fordert Stammdaten, die mit standardisierten Attributen versehen sind. Und das möglichst simpel und eindeutig. 

Foto von Jasmin Rammer © Robert Maybach

„Eine klare Datenstruktur, eindeutige Attribute, präzise definierte Inhalte und einheitliche Schnittstellen, auf die alle Beteiligten der nationalen und internationalen Verpackungs-Supply Chain zugreifen, nutzen allen bei der Einsparung von Kosten und Zeit.“

Jasmin Rammer, Head of Corporate Communications and Sustainability, Spitz Österreich

GS1 Standards für Verpackungsdaten

Viele Verpackungshersteller nutzen für ihre Kennzeichnung der Komponenten schon seit einigen Jahren GS1 Standards. Ein Vorteil ist die Rückverfolgbarkeit, ein zweiter die Versionierung bei Änderungen. Der Aufbau der GTIN in der Verpackungsindustrie gleicht jener eines Fertigproduktes.

 

Die GTIN-13 ist die gängigste Variante:

  • Sie beginnt mit der GS1 Basisnummer.
    Diese bekommt das Unternehmen von der jeweiligen GS1 Landesorganisation.
  • Den Artikelbezug wählt das Unternehmen selbst.
  • An der letzten Stelle steht die Prüfziffer.

Das Kernstück in der physischen Erfassung der Daten im Warenausgang und Wareneingang bildet übrigens das GS1 Transportetikett.

Circular Economy: Die Zukunft der Verpackungen

„Sich im Kreis drehen“ hat spätestens seit dem Begriff der „Circular Economy“ eine neue Konnotation bekommen. Auch die Verpackungen der Zukunft sollten bzw. müssen sich in diesem Kreis bewegen. Für eine Circular Economy gibt die EU entsprechende Richtlinien vor.

ECR Austria engagierte sich bereits 2019 für dieses Thema und gründete als neutrale Plattform zwischen Handel und Industrie, in Kooperation mit dem FH Campus Wien, die ECR CIRCULAR PACKAGING INITIATIVE. Darin spricht ECR Austria Empfehlungen für die Handhabe mit Verpackungsstammdaten aus – und hat dabei die EU-Ziele stets im Blick.

Besonders ausführlich widmet sich die Guideline den Schnittstellen entlang des Datenaustausches. Denn: Wie umfassend und tiefgehend der Informationsgehalt sein soll, variiert je nach Prozessschritt. Nicht alle Attribute werden von jedem Akteur in der Informationskette benötigt bzw. entstehen manche Informationen erst zu einem späteren Zeitpunkt. 

Vom Produzenten zum Händler

Angestoßen wird der Kreislauf des Datenaustauschs von den Verpackungsherstellern in Richtung der Produzenten. In einem zweiten Schritt folgt die Weitergabe vom Produzenten zum Händler. Dieser Vorgang wird schon weitgehend elektronisch abgewickelt.

Die österreichische FMCG-Branche nutzt dafür das Stammdatenservice GS1 Sync von GS1 Austria. Basis ist der globale Standard GDSN von GS1, der für den Austausch bestimmter Verpackungsinformationen um einige Datenfelder erweitert wurde. Damit ist dieser Vorgang in den bestehenden Prozess der Stammdatenbereitstellung integriert.

 

 

Was wird benötigt?

Verpackungsstammdaten elektronisch bereitstellen

Details zur Nutzung von GDSN/GS1 Sync finden Sie im GS1 Sync Kompendium für den Zielmarkt Österreich.

 

Notwendigkeit der Datenübertragung

Anwendungsbeispiele gibt es zahlreiche. Etwa das Handelsunternehmen MPreis, das im Juli 2021 mit der Sensibilisierung seiner Lieferanten begonnen hat. Diese wurden aufgefordert, Verpackungsinformationen wie Verpackungsart, -material oder Rezyklatanteil bereitzustellen, berichtet Anika Lauwerth, Projektmitarbeiterin Abteilung Umwelt.

Auf Produzentenseite zählen etwa Berglandmilch oder Nestlé zu Vorzeigeunternehmen. Martina Glebe, IT-Organisation/Recht Abfall – Recycling bei Berglandmilch, empfiehlt Branchenkollegen: 

 

Foto von Martina Glebe

„Mit Lieferanten bereits im Vorfeld sprechen, was in Zukunft erwartet wird. Die meisten Verpackungsmittelhersteller arbeiten sowieso schon mit Hochdruck an Verpackungen, welche noch besser recyclingfähig sind. Die zukünftige Notwendigkeit der Datenübertragung sollte darüber aber nicht in Vergessenheit geraten.“

Martina Glebe, IT-Organisation/Recht Abfall-Recycling, Berglandmilch

 

Gewappnet hat sich auch der weltweite Lebensmittelhersteller Nestlé. Die technischen Voraussetzungen für den Datenaustausch sind geschaffen. Genutzt wird dafür das globale GDSN System. Katharina Keimelmayr, Head of Corporate Communications & Public Affairs bei Nestlé:

 

 

Foto von Katharina Keimelmayr

„Neben logistischen Angaben, rechtlich verpflichtenden Informationen wie Nährwerten und Allergenen, Marketingdaten und Produktbildern, können künftig auch Verpackungsstammdaten übermittelt werden.“

Katharina Keimelmayr, Head of Corporate Communications & Public Affairs, Nestlé

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Verpackungsinformationen in GDSN/GS1 Sync

Beispielhafte Abbildung

Verpackungsabfall minimieren mit der PPWR

Der Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, dt. Verpackungs­ und Verpackungsabfallverordnung) ist eine grundlegende rechtliche Neuordnung des Verpackungsmarktes. Er wurde am 30.11.2022 veröffentlicht und hat zum Ziel, negative Umweltauswirkungen durch Verpackungen zu minimieren sowie eine Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu etablieren.

Der Schritt von einer Richtlinie zu einer Verordnung soll zu einer Harmonisierung der Verpackungsgesetzgebung in der EU beitragen. Die PPWR beinhaltet einige Maßnahmen, die für große Veränderungen am Markt sorgen werden:

  • Recyclingfähigkeit
  • Mindestrezyklatanteil bei Kunststoffverpackungen
  • Wiederverwendung
  • Minimierungsgeboot
  • Reduktion von Verpackungsabfällen
  • Kennzeichnung

Recyclingfähigkeit

Die Europäische Kommission sieht vor, dass alle Verpackungen bis 2030 recyclingfähig sein müssen. Die Recyclingfähigkeit wird anhand von Leistungsstufen (A–E) bemessen. Verpackungen, die eine Recyclingfähigkeit von unter 70 % (Stufe E) aufweisen, dürfen ab 2030 nicht mehr in Verkehr gesetzt werden.

Mindestrezyklatanteil bei Kunststoffverpackungen

Die PPWR präsentiert Zielvorgaben für einen Mindestgehalt an Post-Consumer-Rezyklat für 2030 bzw. 2040. Werden die Kriterien nicht erfüllt, droht ein Inverkehrsetzungsverbot.

Wiederverwendung

Es werden Wiederverwendungsziele für 2030 und 2040 für diverse Verpackungsprodukte in HORECA, Einzelhandel und Transportverpackungen festgelegt.

Minimierungsgebot

Verpackungen müssen auf das zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit erforderliche Mindestmaß reduziert werden.

Reduktion von Verpackungsabfällen

Zielvorgaben (pro Kopf, Basisjahr 2018) für die Mitgliedstaaten von 5 % bis 2030 (2035: 10 %, 2040: 15 %) sind einzuhalten.

Kennzeichnung

Harmonisierte Sortieranweisungen auf Verpackungen und Abfallbehältern.

Viele Verpackungen am österreichischen Markt erfüllen derzeit diese Vorgaben nicht. Um vorgegebene Ziele bis 2030 zu meistern, bedarf es einer Überarbeitung sowie Aktualisierung der eigenen Verpackungsstrategien in Übereinstimmung mit den Vorgaben der PPWR.

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