Zum Newsroom

Artikel

Wein-Kennzeichnung in den Stammdaten: GS1 Sync-Guideline

4. März 2026

Seit dem 8. Dezember 2023 gilt für Wein in der EU eine erweiterte Kennzeichnungspflicht. In unserer Wein-Guideline finden Sie hilfreiche Informationen zum Ablauf und der korrekten Stammdatenbereitstellung.

Guideline herunterladen

Die Kennzeichnungspflicht für Wein und Weinbauerzeugnisse brachte bedeutende Veränderungen mit sich.

Erstmals wurde die verbindliche Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten für Wein und Weinbauerzeugnisse mit mehr als 1,2% Alkohol vorgeschrieben. 

Wein-Kennzeichnungspflicht: Neue Attribute in den Stammdaten 

Für die Stammdatenbereitstellung müssen seitdem zusätzlich vollständige Nährwerte und Zutatenlisten in GS1 Sync eingestellt werden. 

Zur einfacheren und harmonisierten Übertragung der Jahrgangsinformation von Weinen wurde das Attribut „M488 Jahrgang“ eingeführt.

Seit November 2023 kann außerdem eine genaue Befüllung im Set der warengruppenspezifischen Angaben für Wein gemacht werden. Diese werden seitdem auch von der GS1 Sync Qualitätssicherung an dieser Stelle geprüft.

Die GS1 Sync Wein-Guideline

In unserer Guideline finden Sie alle wichtigen Informationen und konkrete Beispiele für die korrekte Befüllung.

Jetzt herunterladen

Das könnte Sie auch interessieren

Stammdaten in GS1 Sync

Ihr Ansprechpartner