Die Kennzeichnungspflicht für Wein und Weinbauerzeugnisse brachte bedeutende Veränderungen mit sich.
Erstmals wurde die verbindliche Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten für Wein und Weinbauerzeugnisse mit mehr als 1,2% Alkohol vorgeschrieben.
Wein-Kennzeichnungspflicht: Neue Attribute in den Stammdaten
Für die Stammdatenbereitstellung müssen seitdem zusätzlich vollständige Nährwerte und Zutatenlisten in GS1 Sync eingestellt werden.
Zur einfacheren und harmonisierten Übertragung der Jahrgangsinformation von Weinen wurde das Attribut „M488 Jahrgang“ eingeführt.
Seit November 2023 kann außerdem eine genaue Befüllung im Set der warengruppenspezifischen Angaben für Wein gemacht werden. Diese werden seitdem auch von der GS1 Sync Qualitätssicherung an dieser Stelle geprüft.
Die GS1 Sync Wein-Guideline
In unserer Guideline finden Sie alle wichtigen Informationen und konkrete Beispiele für die korrekte Befüllung.