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Ursprung, Herkunft, Regionalität, Rückverfolgbarkeit
Woher stammen unsere Lebensmittel? In der heutigen Zeit spielen Ursprung, Herkunft, Regionalität und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln eine immer größere Rolle. Konsumenten würden gerne alles über ihre Lebensmittel wissen, die Politik fordert mehr verpflichtende Herkunftsangaben, und Handelspartner wollen Sicherheit und Transparenz. GS1 Austria bietet für die unterschiedlichen Anforderungen aller Beteiligten maßgeschneiderte Lösungen.

Wissen woher
Die Krise hat einiges deutlich gemacht: Herkunft, Ursprung und Regionalität von Lebensmitteln werden beim Einkauf für Konsumentinnen und Konsumenten ein immer wichtigeres Kaufkriterium. Vor 5 Jahren hat GS1 Austria gemeinsam mit KeyQuest eine Umfrage mit Konsumenten gemacht, die genau das gezeigt hat: Konsumenten würden regionale und nationale Urprodukte bevorzugen, wenn diese entsprechend gekennzeichnet sind (lesen Sie dazu die GS1 Studie: Konsumentensicht zu Rückverfolgbarkeit). Auch neuere Umfragen haben genau das wieder bestätigt.
Der Trend zum Regionalen
Die Regionalität eines Produktes hat sich zu einem zentralen Aspekt der Kundenorientierung entwickelt: Mit dem Kauf regionaler Produkte ist oft geringerer Transportaufwand und damit Klimaschonung verbunden. Zudem bleibt die Wertschöpfung in der Region.
Geht es um die Regionalität von Lebensmitteln, so geht es zwangsläufig um deren Herkunft und Rückverfolgbarkeit, denn nur durch diese wird sie auch belegbar. Im Unterschied zu Angaben zu Ursprung und Herkunft, wird bei Rückverfolgbarkeit die Lieferkette der Lebensmittel aufgezeichnet, anhand derer man auch wiederschrittweise zum Ursprung zurückkommt.
Herkunft und Ursprung: „Wissen, wo’s herkommt“
Zumeist können nur Rückschlüsse auf Herkunft und Ursprung geschlossen werden ohne die dazwischenliegenden Partner innerhalb der Wertschöpfungskette zu kennen.
Rückverfolgbarkeit: „Wer hat was, wann, wie und wo mit einem Produkt gemacht“
Jeder Teilnehmer dokumentiert Schritt für Schritt seine Aktivitäten – hieraus ergibt sich eine vom Anfang bis zum Ende transparente Wertschöpfungskette.
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Verpflichtende Weitergabe von Herkunftsangaben ist mit 1. Juli 2022 in Kraft getreten
Am 20. Dezember 2021 wurde die Verordnung über die Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen kundgemacht.
Der Gesundheitsminister hat mit dieser Verordnung Schlacht- und Zerlegebetriebe, Molkerei- und Eibetriebe, die anderen Lebensmittelunternehmen Lebensmittel liefern, die nicht für die Abgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher bestimmt sind, verpflichtet, Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch, Milcherzeugnissen, Eiern und bestimmten Eierzeugnissen entlang der Lieferkette weiterzugeben.
Die rechtlichen Details finden Sie im Bundesgesetzblattgesetz.
Rückverfolgbarkeit gibt Vertrauen
Rückverfolgbarkeit ist die Fähigkeit, die vergangene oder gegenwärtige Lokation eines Produktes zu identifizieren und somit die Warenströme zu kennen. Rückverfolgbarkeit ermöglicht Warenrückrufe, kann jedoch wesentlich mehr. Sie hilft Fälschungen zu verhindern, unterstützt die Markenpositionierung, gibt Sicherheit und schafft Vertrauen.
GS1 bietet Lösungen für Ursprung, Herkunftsangaben und Rückverfolgbarkeit durch die Aufzeichnung und den Austausch relevanter Daten. Dies fördert auch Regionalinitiativen.
GS1 Services als Basis
Das GS1 System bietet global eindeutige Identifikationen und automatisierte Datenerfassung von Handelseinheiten, Lokationen, Unternehmen, Gütern und Transporteinheiten. Zusätzlich ermöglichen Standards die Aufzeichnung und den Austausch relevanter Daten, um so die Rückverfolgbarkeitsinformationen zwischen den Handelspartnern zu gewährleisten.
Die durchgängige Nutzung der GS1 Standards bildet die Basis, um Rückverfolgbarkeits- und Herkunftsdaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette auszutauschen, unabhängig von der dafür verwendeten Technologie. GS1 Austria unterstützt sie mit seinen Services, um rückverfolgbarkeitsbezogene Daten zwischen den einzelnen Handelspartnern zu transportieren: GS1 Connect (Artikeldaten), GS1 Sync (Stammdaten), GS1 EDI (Transaktionsdaten) und GS1 Trace (Ereignisdaten).
Diese variieren, abhängig von den jeweiligen Anforderungen und machen die Wertschöpfungskette umso transparenter je detaillierter die Aufzeichnungen sind:
Artikeldaten
Anlage der Basisdaten eines Artikels in myConnect: Korrekte Vergabe und Zuweisung der GTIN, Erstellung des Strichcodes und der Artikelbeschreibung stellen somit die Basis zwischen den Handelspartnern dar.
Stammdaten
Daten, die permanent oder über die Zeit relativ konstant bleiben und die Eigenschaften von Produkten, Lokationen und Unternehmen enthalten (z. B. Abmessung und Gewicht des Produktes, der Name des Unternehmens, Kontaktdaten, die Adresse).
Transaktionsdaten
Daten, die durch einen Geschäftsvorgang ausgelöst werden oder die Bestätigung der Erledigung einer Tätigkeit innerhalb eines Geschäftsprozesses (z. B. Beladen oder Entladen), oder ein Prozess in einem Geschäftsablauf (z. B. Produktionszeit, Mindesthaltbarkeitsdatum).
Ereignisdaten
Daten, die aus physischen Aktivitäten von Produkten oder Gütern detailgenau und unter Einbeziehung der Fragen “Was, Wann, Wo und Wie” in Echtzeit erstellt werden (z. B. Ware in gutem Zustand übernommen, Temperaturaufzeichnung).
Wo kommt's her?
GS1 Austria bietet für alle Schritte entlang der Supply Chain Unterstützung – von der Identifikation über die Datenbereitstellung bis zur Datenübertragung. Auch die Aufzeichnung der Warenströme hilft, Sicherheit für die Beteiligten zu schaffen und dem Konsumenten notwendige Daten zu Verfügung stellen zu können.
Beginnend mit der Global Location Number (GLN) vom Landwirt, über die Erfassung und den Datenaustausch der Ereignisse (z.B. Schlachtung, Zerlegung) und Produktdaten (GTIN), kann man nachvollziehen, wer und wo ein Produkt veredelt hat und welche Schritte das Endprodukt hinter sich hat.
Sehen sie hier, wie die GS1 Services für Herkunft und Regionalität ineinandergreifen, um sie in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen:
GS1 Services in Einzelschritten
Traceability Reference Book
Seit dem Jahr 2020 hat die COVID-19-Pandemie das Leben rund um den Globus verändert - Schulen, Unternehmen, Feste – nichts ist mehr ganz so, wie es war.
Die Pandemie hat auch in den Lieferketten Spuren hinterlassen, die sich schnell an die neuen Anforderungen von Krankenhäusern, Unternehmen und Verbrauchern anpassen mussten. Auch jetzt noch ist die Welt mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Dies zeigt uns möglicherweise einen Weg, wie wir nach der Pandemie arbeiten, interagieren und konsumieren.
Die Nachfrage der Verbraucher nach Transparenz hat zugenommen. Mehr denn je wollen die Verbraucher sicher sein, dass sie Zugang zu authentischen, sicheren und ordnungsgemäß beschafften Produkten haben. Angaben von Herkunft, Regionalität, sowie die Möglichkeit zur Rückverfolgbarkeit schaffen Vertrauen. GS1 Standards können ihnen dabei helfen.
Ein Blick in die Zukunft der Herkunftskennzeichnung
Die österreichische Bundesregierung will gemäß ihrem Regierungsprogramm eine Herkunftskennzeichnung bei bestimmten Lebensmitteln einführen. Das Parlament prüft: Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln.
Lückenschlussverordnung – Weitergabe von Herkunftsangaben
Seit 1. Juli 2022 sind Lieferanten von Fleisch, Milch und Eiern verpflichtet, die weiterverarbeitende Stelle über die Herkunft von Fleisch, Milch und Ei zu informieren. Genaueres im Bundesgesetzblatt.
Gesundheitsminister Mückstein, verantwortlich für Lebensmittelkennzeichnung, sieht bei einer möglichen verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsverpflegung Spielraum: 5455/AB (XXVII. GP) - Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und in der Gemeinschaftsverpflegung (parlament.gv.at).
Zu prüfen ist, inwieweit nationale Verpflichtungen zur Kennzeichnung von Herkunft mit dem EU-Recht vereinbar sind. Der Europäische Gerichtshof (Pressemitteilung Nr. 120/20) hat zuletzt eine französische Regelung für unvereinbar mit EU-Recht befunden: er sieht keinen Zusammenhang zwischen der Qualität und Herkunft (in diesem Fall am Beispiel Milch).
Die EU wiederum versucht mit der „Farm to Fork Strategie“ als Teil des „Green Deals“ die Frage der Herkunftskennzeichnung anzustoßen. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ausweitung der verpflichtenden Ursprungs- oder Herkunftsangabe auf weitere Erzeugnisse ist für das 4. Quartal 2022 geplant. Eine EU-weite Regelung zur klaren Kennzeichnung der Herkunft von Bestandteilen wie Fleisch, Milch und Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln wird noch länger in Diskussion bleiben.
Downloads & Zusatzinfos
Downloads & Zusatzinfos
Kurzinfo Herkunft und Rückverfolgbarkeit mit GS1
Überblick GS1 Austria Services für rückverfolgbarkeitsbezogene Daten
Broschüre GS1 Rückverfolgbarkeit
Die wichtigsten Schlüsselprinzipien der Rückverfolgbarkeit
Grünbuch "Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit"
Spannende Interviews und Erkenntnisse
GS1 Studie zur Rückverfolgbarkeit aus Konsumentensicht
Rückverfolgbarkeit als Mehrwert für den Konsumenten
Globaler GS1 Rückverfolgbarkeitsstandard 2.0
Gestaltung von interoperablen Rückverfolgbarkeitssystemen in Lieferketten
Traceability Case Studies
Top success stories from around the world in which businesses are using GS1 standards for traceability.
Traceability Reference Book 2021
Successful traceability implementations with GS1 standards.
Poster KEYaccount Handelstabelle Lebensmittel- und Drogeriefachhandel 2022
Die wichtigsten Eckdaten über den österreichischen Lebensmittel- und Drogeriefachhandel
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