Eigentlich sollte die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember 2025 in Kraft treten. Doch diese Frist wurde mittlerweile verschoben, und kürzlich ließ die EU-Kommission damit aufhorchen, dass eine weitere Verschiebung möglich ist.
Nach aktuellem Stand der Dinge soll diese auch mit erheblichen Vereinfachungen bei der Umsetzung der Verordnung einhergehen. (Stand: 11. Dezember 2025)
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Überblick
Ziel der Entwaldungsverordnung – auch EU Deforestation Regulation (EUDR) – ist es, den weltweiten Waldabbau zu stoppen, indem nur noch Produkte in der EU gehandelt werden dürfen, die nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die EUDR verpflichtet daher Unternehmen zu noch größerer Sorgfalt im Bezug auf die Wertschöpfungskette.
Der Hintergrund dazu ist, dass bis zu 90 % der globalen Entwaldung laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurückgehen. Angetrieben werden diese vor allem durch die Nachfrage nach Palmöl, Soja und Kakao auch in Europa.
Welche Produkte sind von der EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) betroffen?
Ausgehend vom European Green Deal und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verpflichtet die Entwaldungsverordnung Marktteilnehmer zu umfassenden Sorgfaltspflichten. Es muss sichergestellt werden, dass relevante Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Neben dem Inverkehrbringen, der Bereitstellung und der Ausfuhr dieser und weiterer Rohstoffe gilt die EU-Entwaldungsverordnung auch für daraus hergestellte Erzeugnisse.
Betroffene Rohstoffe und Produkte:
- Rindfleisch & Leder
- Sojabohnen
- Palmöl
- Holz, Papier & Holzkohle
- Kakao & Schokolade
- Kaffee
- Kautschuk (z. B. Reifen, Gummiringe)
Was ändert sich durch die EUDR in Österreich?
In Österreich betrifft die EUDR besonders die Produkte Holz, Soja und Rindfleisch. Hier wird die EUDR zu einem höheren Aufwand für das Inverkehrbringen sowie auch für Kontrollen führen. Wo bisher nur der Erstimporteur auf die Herkunft des Produkts achten musste, ist nun die gesamte Wertschöpfungskette zur Sorgfalt verpflichtet.
GS1 Standards sollen dabei den Unternehmen die Weitergabe der Informationen entlang der Wertschöpfungskette erleichtern und die Prozesse beschleunigen.
GS1 Standards zur Erfüllung der EUDR
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die EUDR-Compliance ist die Standardisierung der Informationsvermittlung. Für über 100.000 Unternehmen in Österreich bedeutet das: Sammeln und Übermitteln von Informationen zu Produkten wird zu einer weiteren Sorgfaltspflicht, die mit Hilfe von GS1 Standards deutlich erleichtert werden kann.
GS1 Standards bieten die idealen Voraussetzungen, um rund um die Anforderungen der EUDR die Brücke vom physischen Produkt zu den zugehörigen Informationen zu bilden.
Gregor Herzog, Geschäftsführer GS1 Austria
Dabei sind besonders die folgenden GS1 Standards relevant:
- GTIN (Global Trade Item Number) aus dem Basisservice GS1 Connect kann zusätzlich als Tool zur Informationsvermittlung genutzt werden.
- GS1 Sync: Das Stammdaten-Service wurde um spezifische EUDR-Attribute (z. B. Baumgattung, Zolltarifnummer) erweitert, um die Kommunikation zu erleichtern.
- GS1 Trace: Ermöglicht die lückenlose Rückverfolgbarkeit der gesamten Lieferkette. Insbesondere bei komplexen Lieferketten wie bei Rindfleisch essenziell.
Unterstützung für die Praxis: Die EUDR-Guideline
Um die Herausforderung EUDR mit vereinten Kräften anzugehen, gründete die neutrale Plattform ECR Austria in Kooperation mit GS1 Austria die Arbeitsgruppe „EU-Entwaldungsverordnung“. Das Ziel war es „Insellösungen“ zu vermeiden und komplexe rechtliche Anforderungen in leicht verständliche Prozessschritte zu transformieren. Mit der Publikation „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ stellt die Arbeitsgruppe diese Schritte nun in einer Guideline zur Verfügung.
Die Schwerpunkte der Guideline:
- Standardisierter Lieferantenfragebogen: Ein Kernstück ist der GS1 Lieferantenfragebogen mit rund 30 Fragen, der die Abfrage der Sorgfaltspflichten vereinheitlicht. Für KMU gibt es zudem eine reduzierte Version.
- Zusammenarbeit zwischen Handel und Industrie: Empfehlungen für eine rechtlich konforme Kommunikation und Datenaustausch.
- Einsatz von Zertifikaten: Eine Liste von über 70 relevanten Zertifizierungen hilft bei der Risikobewertung.
- Glossar & Q&A: Antworten auf häufige Praxisfragen (z. B. KMU-Status innerhalb von Unternehmensgruppen).
- Laufende Evaluierung & Anpassung: Die Arbeitsgruppe verfolgt die aktuelle Situation der EU-Entwaldungsverordnung und passt so den Leitfaden laufend an.
- Zielgruppe: Nachhaltigkeitsmanager, Compliance-Beauftragte, Verantwortliche für Einkauf und Supply Chain, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen IT und Recht sowie Geschäftsführende
EUDR-Guideline herunterladen
Die Publikation „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ steht für Sie ab sofort zum kostenlosen Download bereit.
Laufende Evaluierung des Leitfadens
Die Basis für die gelungene Umsetzung der Verordnung wurde mit dem EUDR-Leitfaden von ECR in Kooperation mit GS1 Austria geschaffen. Die Arbeitsgruppe verfolgt jetzt das Ziel, die aktuelle Situation rund um die Inhalte der Verordnung laufend zu evaluieren, um die Guideline entsprechend anzupassen.
„Mit dieser Publikation zeigen wir, dass die ECR-Idee – Kooperation statt Insellösungen – in der Praxis funktioniert. Handel und Industrie haben sich auf ein gemeinsames Verständnis geeinigt. Damit schaffen wir Klarheit, Sicherheit und Effizienz für die gesamte Branche“, betont Bernhard Voit, der bei ECR Austria für die Publikation verantwortlich zeichnet.
Pressenotiz (Stand September 2025)
Mit der Publikation „Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung“ stellen GS1 Austria und ECR Austria einen kompakten, praxisnahen Leitfaden für die erfolgreiche Umsetzung der EUDR vor. Zielgruppe sind Unternehmen aus Handel und Konsumgüterbranche.