Beantragung ab sofort möglich!
Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können seit 27.03.2020 bis 31.12.2020 gestellt werden. Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.
Warum betrifft das GS1 Austria?
In der Beantragung wird verlangt, die GLN oder KUR anzugeben.
Auszug aus der Webseite der WKO:
Welche Unterlagen sollte ich für die Beantragung vorbereiten?
Die Wirtschaftskammer wickelt die Förderungen für die Bundesregierung ab. Dafür werden einige Daten zur Identifikation des Förderwerbers gebraucht. Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit:
- Haben Sie ein WKO-Benutzerkonto? Falls ja, geben Sie dieses beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten.
Sie können aber auch ohne WKO-Benutzerkonto einsteigen!
- Ihre persönliche Steuernummer
- Ihre KUR oder GLN
Als freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
Die Frage ist nun woher man diese Informationen bekommt – dazu eine Erläuterung von GS1 Austria:
Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre Global Location Number (GLN) öffentlich unter: firmen.wko.at, im Verzeichnis der Wirtschaftskammer. Manche, die ihre GLN hier nicht finden, müssen im Unternehmensserviceportal in ihren Unternehmensdaten nachsehen. Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“.
Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese ebenso im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP).
Bzgl. der Benennung gibt es jedoch auch unterschiedliche Bezeichnungen für die GLN – sie wird manchmal auch als SekID (Sekundär ID) oder Ordnungsnummer des Ergänzungsregisters sonstiger Betroffener (ON des ERsB) bezeichnet.
Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters und hat nichts mit GS1 zu tun.
In diesem Video der Wirtschaftskammer wird anschaulich erläutert, was Sie machen sollten und wie Sie Ihre GLN oder KUR bekommen.
Seit Beginn der Härtefall-Fonds wurden laufend neue Richtlinien herausgegeben. Wir haben darüber berichtet
Hinweis: Die Österreichische Bundesregierung hat einen Vertrag mit GS1 Austria zur Nutzung der Global Location Number (GLN der öffentlichen Verwaltung) abgeschlossen. Jedem Unternehmen, Gewerbebetrieb, Verein, Gebietskörperschaft, … wird von der Statistik Austria im Rahmen des Unternehmensregisters eine GLN zugewiesen. Diese GLN kann von den Unternehmen kostenlos verwendet werden, beispielsweise für den elektronischen Datenaustausch (EDI), B2B und B2G.
Zu finden sind diese GLNs unter Firmen A-Z der WKO (Firmeninfos).
Weitere Informationen: GLN der öffentlichen Verwaltung
Die GLN soll in allen Prozessen und Verfahren, bei der Kommunikation zu den Behörden zur Verwaltungsvereinfachung beitragen.
Im Gegensatz zur GS1 GLN kann mit der vom Bund erhältlichen GLN (SekID) keine weitere Auszeichnung (Produkte – GTIN, Transporteinheiten – SSCC oder weitere Lokationen) gemacht werden.