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Einheitliche Daten für eine grünere Zukunft

3. Mai 2023

Mit der Umstellung der Verpackungsindustrie auf die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft rücken einheitliche Daten in den Mittelpunkt. Die ECR Guidline "Verpackungsstammdaten" erklärt, wie das funktioniert und was die gesetzlichen Hintergründe dazu sind.

Verpackungen müssen umweltfreundlicher werden

Derzeit werden die meisten Verpackungen als Einwegverpackungen verwendet. Diese sind nur für kurze Zeit im Einsatz und haben daher negative Auswirkungen auf die Umwelt. Im Jahr 2019 produzierte eine Person im Durchschnitt 178,1 kg Verpackungsabfall. Innerhalb von 10 Jahren hat der Verpackungsmüll um 20 % zugenommen. Verpackungen haben aber auch große Vorteile in ihrem Einsatz für eine nachhaltige Zukunft: Sie schützen beispielsweise Lebensmittel vor dem Verderben und reduzieren so die Lebensmittelabfälle. Idealerweise landen die Verpackungen jedoch nach dem Gebrauch nicht im Müll, sondern werden recycelt.
 

Datenfluss der Verpackungsinformationen

Um die Verpackungsdaten vollständig, richtig und zeitgerecht entlang der Wertschöpfungskette weiterzugeben, wurden die einzelnen Prozessschritte analysiert und die jeweils benötigten Informationen erarbeitet. Für die Prozesskette vom Verpackungshersteller über den Produzenten bis hin zum Handel sind einheitliche Definitionen, Attribute (Formate, Feldlängen) sowie Codelisten verfügbar. Der Prozessschritt vom Produzenten zum Handel wurde bereits in GS1 Sync/GDSN umgesetzt und wird von Teilnehmern schon mit Produktdaten befüllt. 

 

EU-Quoten fürs Recycling 

Das EU-Paket zur Kreislaufwirtschaft ist bereits im Juli 2018 in Kraft getreten. Es enthält Vorgaben, um das Recycling von Rohstoffen europaweit zu fördern. Mit dem Paket wurden die EU-Packaging and Packaging Waste Directive, die Deponierichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie geändert. Im Zuge dessen wurden auch die Recyclingquoten erhöht: Bis 2030 soll diese für Kunststoff auf 55 %, für Eisen auf 80 %, für Aluminium auf 60 %, für Glas auf 75 % und für Papier und Karton auf 85 % erhöht werden. Damit recycelt werden kann, müssen Rohstoffe erst sortiert werden. Dafür benötigt es eine klare Aufschlüsselung aller Daten auf den Verpackungen.
 

Daten als Basis für die Nachhaltigkeit

Um vEinwegverpackungen der Kreislaufwirtschaft zuzuführen, ist eine einheitliche Aufschlüsselung der Verpackungsstammdaten für Hersteller, Markeninhaber, Einzelhändler und die Abfallwirtschaft erforderlich. Darin müssen die wesentlichen Daten für die Kreislaufwirtschaft wie Recyclingfähigkeit, Carbon Footprint sowie der Anteil der Recyclingmaterialien berechnet und aufgelistet werden. Deswegen müssen neue standardisierte Eigenschaften von Verpackungen als Stammdaten erfasst und möglichst automatisiert verarbeitet werden. Auf Basis der GS1 Standards kann die strukturierte Darstellung der Informationen erfolgen und entlang der Wertschöpfungskette geteilt werden. Damit ist GS1 ein verlässlicher Partner für eine Standardisierung von Verpackungsstammdaten.
 

Österreich zieht mit

Seit 2021 dürfen Einweg-Kunststoffbehälter in Österreich nur mehr dann verwendet werden, wenn die Verschlüsse und Deckel für die Dauer der Nutzung angebracht bleiben. Außerdem wird ein Mindestanteil an recyceltem Material für PET-Flaschen (25 % bis 2025) und für Kunststoff-Getränkeflaschen bis zu drei Litern (30 % bis 2030) festgelegt. Take-away-Verpackungen aus EPS (extrudiertes Polystyrol) werden sogar gänzlich verboten. Schließlich wird die Mindestmehrwegquote für Getränkeverpackungen festgelegt. Aber nicht nur Österreich setzt klare Schritte in Richtung Recycling: In Deutschland wird das Verpackungsgesetz 2021 novelliert. Auf dieser Grundlage haben die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt Mindeststandards für recyclinggerechtes Design erlassen. Dieser Mindeststandard bildet die Grundlage dafür, die Lizenzgebühren für Verpackungen künftig von der Recyclingfähigkeit abhängig zu machen (Ökomodulation). Eine Idee, die auch in Österreich gut funktionieren könnte.
 

Update zum Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Eine grundlegende rechtliche Neuordnung des Verpackungsmarktes

Der von der EU-Kommission am 30.11.2022 vorgelegte Entwurf der PPWR hat das Potential den Verpackungsmarkt völlig zu verändern. Von großer Relevanz sind hier insbesondere Design-for- Recycling Vorgaben, konkrete Recyclingfähigkeitsziele, Mindesteinsatzquoten für Rezyklat bei Kunststoffverpackungen sowie Ziele für Wiederverwendung und Wiederbefüllung bei Getränke-, Take-away- sowie Transportverpackungen. Werden die vorgegebenen Ziele 2030 nicht erreicht, dürfen betroffene Verpackungen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.

Verpackungen für die Zukunft

Regelungen und Quoten bilden eine gute Grundlage für eine Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft. Eine weitere Harmonisierung der Standards auf europäischer Ebene sei aber wünschenswert, so die Packaging and Packaging Waste Directive. Des Weiteren sollen Maßnahmen gegen Überverpackung veranlasst und Wiederverwendung weiter gefördert werden. Verpackungen, die im Umlauf sind, müssen recyclingfähig werden. Zudem ist eine Nachschärfung der Recyclingdefinition zu erwarten. Eine Überarbeitung der Mindestanforderungen an Verpackungen wird vorausgesetzt. Nur wenn alle am Prozess Beteiligten an einem Strang ziehen, kann eine Kreislaufwirtschaft im Verpackungssektor gelingen!
 

ECR Guideline „Verpackungs-Stammdaten“

Die ECR Arbeitsgruppe zu Verpackungs-Stammdaten bildet eine Plattform, auf der sich Verpackungshersteller, Produzenten und Händler miteinander austauschen können. Ziele dieser Arbeitsgruppe sind die Festlegung der notwendigen Informationen der Verpackungsdaten sowie die automatisierte Abbildung in Rahmen des Stammdatenaustausches zwischen Handel und Industrie.
Die ECR Guidelines „Verpackungs-Stammdaten“ beinhalten klar definierte Attribute und gibt klare Empfehlungen ab. Sie ist als interaktives Dokument kostenlos downloadbar:
https://ecr-austria.at/ecr-news-whitepaper-download/?w_=ecr-austria-publikation-verpackungsstammdaten
 

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