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Arzneimittel-Infos per Scan

23. Januar 2026

Der GS1 DataMatrix auf Medikamentenpackungen wird künftig mit dem Smartphone lesbar: GS1 ermöglicht in Zusammenarbeit mit Google den direkten Zugriff auf vertrauenswürdige Arzneimittel-Informationen – ohne zusätzliche App. 

Davon profitieren nicht nur Patienten und das Gesundheitswesen, sondern langfristig auch weitere Branchen und Konsumenten.

GS1 arbeitet im Rahmen der Initiative #ScanMyGS1DM in enger Kooperation mit Google daran, physische Informationsquellen nahtlos mit digitalen zu verknüpfen. So soll beispielsweise der GS1 DataMatrix auf Arzneimittel-Verpackungen im Alltag nutzbar gemacht werden. 

Der 2D Code, der in Österreich auf rezeptpflichtigen Medikamenten verpflichtend ist, soll künftig mit einer Smartphone-Kamera und dem Tool Google Lens lesbar sein. Eine zusätzliche App ist nicht erforderlich. 

Ein Scan führt zu digitalen, vertrauenswürdigen Arzneimittel-Informationen, die vom Hersteller selbst oder von autorisierten Datenanbietern bereitgestellt werden. Mit dieser neuen Funktion erhalten Patienten, Pflegekräfte und medizinisches Fachpersonal schnellen Zugriff auf zuverlässige, relevante Informationen.

 

Alles über 2D Codes

Mehr über Hintergründe, Antworten auf häufige Fragen und aktuelle Use Cases von 2D Codes – von Weinetiketten über Gemüse bis zum Bahnwesen unter 

2D Codes: Alles, was Sie wissen müssen

Sicherheit für Patienten, Klarheit für Fachpersonal 

Die Initiative #ScanMyGS1DM stärkt den Einsatz globaler Identifikationsstandards im digitalen Umfeld und unterstützt gleichzeitig regulatorische Initiativen zur besseren Zugänglichkeit medizinischer Produktinformationen.

Vor allem bei Medikamenten ist der schnelle Zugang zu Informationen über Anwendung, Dosierung oder Wechselwirkungen entscheidend für die Patientensicherheit. Diese Daten sind allerdings nicht immer leicht zu finden oder barrierefrei nutzbar. Es entsteht eine Lücke zwischen den Angaben der Pharma-Hersteller und den Anwendern, die der GS1 DataMatrix schließen soll. 

Er schafft eine Verbindung von der Verpackung zu digitalen Produktinformationen und sorgt für

  • Sicherheit und Orientierung für Patienten,
  • eine einfache Möglichkeit zur Prüfung für Mediziner oder Pflegekräfte sowie
  • einen konstanten, standardisierten Informationskanal für Hersteller oder Behörden. 

Beipackzettel: Digital statt Papier? 

In der Digitalisierung von Beipackzetteln und anderen medizinischen Informationen sehen GS1 Global und Google auch einen Vorteil für die Nachhaltigkeit. 

 

Wussten Sie?

Gedruckte Gebrauchsanweisungen für Medikamente verbrauchen in den USA jährlich rund 12 Millionen Bäume und verursachen Treibhausgas-Emissionen, die jenen von etwa 800.000 Autos entsprechen. 

Electronic Product Information (ePI) für alle!

Zu den Daten, die via GS1 DataMatrix bereitgestellt werden könnten, zählt beispielsweise die Electronic Product Information (ePI) – die digitale Form behördlich genehmigter Produktinformationen wie Packungsbeilagen oder Etiketten. 

Zur Umsetzung der ePI hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) 2024 eine öffentliche Konsultation abgeschlossen. Ein Ergebnis ist der Vorschlag, bestehende Strichcodes auf Arzneimittelverpackungen – insbesondere den 2D Code GS1 DataMatrix – zu nutzen, um einen standardisierten digitalen Zugang zu den ePIs zu ermöglichen.

 

Wichtig

Die ePI wird dabei nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur Papierform eingeführt. Ein Verzicht auf Beipackzettel ist derzeit nicht vorgesehen, insbesondere um einen analogen Zugang zu sichern.

Das Reflexionspapier zur Verknüpfung von elektronischen Produktinformationen (ePI) auf EU-Arzneimittelverpackungen hat die EMA online als PDF veröffentlicht.

ePI für Medizinprodukte: Regelung über Delegierte Verordnungen

Die Regulierung bei Medizinprodukten erfolgt im Rahmen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) durch Delegierte Verordnungen der Europäischen Kommission.

Die Verordnungen legen außerdem fest, welche Maßnahmen (z. B. Backup-Zugänge, Zugangskontrolle, Datenverfügbarkeit) ein Hersteller bei elektronischen Anleitungen umsetzen muss.

Die relevanten Rechtsgrundlagen: MDR & IVDR und die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2226

 

Wichtig

Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf die Gebrauchsanweisung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, z. B. bei fest installierten medizinischen Geräten, die nur von Fachpersonal verwendet werden, und wenn das Gerät nicht in der Nähe von Patienten eingesetzt wird.

#ScanMyGS1DM: Wie geht es weiter? 

Die Funktion, den 2D Code GS1 DataMatrix mit der Kamera eines Android-Smartphones auszulesen, ist ab sofort über Google Lens verfügbar. Die angezeigten Informationen können dabei noch variieren. 

Das zukünftige Ziel ist, diese Funktion auch auf iOS-Geräten verfügbar zu machen sowie das Partnernetzwerk weiter auszubauen, denn der breite Zugang zu vertrauenswürdigen medizinischen Informationen hängt von der Akzeptanz durch die Hersteller ab.

GS1 arbeitet jetzt mit mehreren globalen Unternehmen zusammen, um diese Funktion zu implementieren, und fordert alle Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten auf, Produktinformationen online verfügbar zu machen, damit Patienten überall davon profitieren können.

 

2D Codes im Gesundheitswesen

Mit dem GS1 DataMatrix setzt das Gesundheitswesen bereits seit vielen Jahren große Maßstäbe für die Sicherheit von Produkten und damit auch von Menschen. Ein erprobter Weg, der auch für die FMCG-Branche künftig viele Vorteile und Möglichkeiten eröffnet.

Mehr über 2D Codes im Healthcare-Bereich

Die Grundlage für digitale Produktinformationen

Vorbereitend darauf spielt der korrekte Einsatz von GTIN (Global Trade Item Number) und Chargennummer eine entscheidende Rolle. 

Die GTIN dient als eindeutiger Identifikator für Arzneimittel und Medizinprodukte, während die Chargennummer die Rückverfolgbarkeit einzelner Produktchargen gewährleistet. Nur wenn beide Elemente präzise und konsistent verwendet werden, kann der digitale Zugang zur elektronischen Produktinformation zuverlässig funktionieren. 

Eine fehlerfreie und standardisierte Kennzeichnung ist die Grundlage für eine sichere, transparente und effiziente Digitalisierung. 

Offene Standards als Basis für Innovation …

Der GS1 DataMatrix basiert auf offenen, globalen GS1 Standards. Die Möglichkeit, den 2D Code mit dem Smartphone zu scannen, ergänzt bestehende nationale Rückverfolgbarkeits- und Gesundheitssysteme, ersetzt sie jedoch nicht.

Um weitere Innovationen und Interoperabilität zwischen Systemen zu fördern, werden unterstützende Komponenten offen zur Verfügung gestellt, sodass Entwickler und Lösungsanbieter das Scannen von GS1 DataMatrix-Codes in ihre eigenen Systeme integrieren können.

… über den Healthcare-Bereich hinaus

Was heute bei Arzneimitteln funktioniert, beweist das Potenzial des GS1 DataMatrix über das Gesundheitswesen hinaus. Der 2D Code ist nicht nur eine Identifikationsnummer, sondern das Tor zu digitalen, vertrauenswürdigen Produktinformationen. 

 

Was kann FMCG von der Pharma-Branche lernen? 

Daniel Dangl von Austrian Medicines Verification System (AMVS) sprach im CASH-Podcast-Interview über die Erfahrungen mit 2D Codes und welche Schlüsse sich daraus für deren Zukunft im FMCG-Bereich ziehen lassen können. 

Zum Podcast 

 

2D Codes im österreichischen Handel

Weniger Platzbedarf und bessere Lesbarkeit auf beanspruchten Etiketten: Der C&C-Händler METRO Österreich nutzt genau diese Vorteile des GS1 DataMatrix erfolgreich auf Frische- und Ultrafrische-Produkten.

Mehr über 2D Codes bei METRO Österreich

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