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GS1 Standards für die EU-Fischereikontrollverordnung

21. April 2026

Vom Fang bis zum Teller: Neue EU-Vorgaben verlangen eine digitale und chargengenaue Rückverfolgbarkeit von Fischprodukten. Lösungen wie GS1 Trace machen die Fischbranche damit zu einem wichtigen Wegbereiter für mehr Transparenz und den Einsatz von 2D Codes in der gesamten Lebensmittelwirtschaft.

Fischers Fritz fischt frische Fische. Doch das allein ist für Fritz heute längst nicht mehr ausreichend, wenn er seine Fische erfolgreich in den Handel sowie in die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung bringen will. Das liegt vor allem an den Vorgaben der geänderten EU-Fischereikontrollverordnung, die seit 10. Jänner 2026 in Kraft ist. 

Was fordert die EU-Fischereikontrollverordnung?

Sie verlangt, dass Fischerei- und Aquakulturprodukte ab dem Fang bzw. der Entnahme aus der Aquakultur in eindeutig identifizierbare Lose (bestimmte Mengeneinheiten) eingeteilt werden und auf allen Stufen – von Fang/Ernte über die Verarbeitung bis hin zum Einzelhandel – digital rückverfolgbar sind. Das hat den Vorteil, dass wenn beispielsweise später ein Teil davon verarbeitet wird (z. B. zu Filets), der Bezug zu diesem ursprünglichen Los bestehen bleibt. 

Die Verordnung verlangt von Unternehmen, die Informationen zu diesen Losen – z. B. die Kennnummer der Fangreise oder die Nummer der Fangbescheinigung – auf Anfrage der Behörden digital zur Verfügung zu stellen. 

Details über die neue Verordnung

Mit der am 20. Dezember 2023 veröffentlichten Änderungsverordnung (EU) 2023/2842 wurden die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen erweitert. 

Ab dem Fang bzw. der Ernte müssen diese Produkte – von Fisch über Krebstiere bis zu Weichtieren – in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen bis zum Einzelhandel als Lose rückverfolgbar sein. Dazu muss es den Marktteilnehmern ermöglicht werden, spezifische Informationen zu erfassen und digital an ihre Abnehmer sowie auf Anfrage auch an Behörden zu übermitteln. 

 

Welche Produkte sind von der EU-Fischereikontrollverordnung betroffen?

  • Die Verordnung betrifft im ersten Schritt ab dem 10. Jänner 2026 frische, gefrorene, getrocknete oder gesalzene Erzeugnisse (KN Kapitel 3), 
  • drei Jahre später dann auch zubereitete und haltbar gemachte Produkte (KN 1604, 1605, 1212 21). 

Was bedeutet „digitale Rückverfolgbarkeit"?

Was ist jedoch in diesem Fall mit „digital“ gemeint? Ein eingescannter Papierzettel? Ein PDF? 

Sinnvoller ist hier ein datenbasiertes System, das ab dem Fang alle Stationen des Fisches in Echtzeit abbildet und auf Knopfdruck eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ermöglicht. 

 

Digitale Rückverfolgbarkeit in der Praxis

Das Rückverfolgbarkeitsservice GS1 Trace bietet die optimale Lösung für diese Anforderungen und ist in Österreich sowohl bei kleinen Aquakulturen (siehe am Beispiel Kremstalgarnelen oder Oberwasser) als auch im Großhandel (z. B. bei Transgourmet) bereits erfolgreich im Einsatz

 Es verknüpft die physische Ware mit einem digitalen Datensatz, der alle benötigten Informationen enthält. Der 2D Code GS1 DataMatrix übernimmt dabei eine zentrale Rolle: Er fungiert als Schlüssel zu den relevanten Daten und ermöglicht es, jedes Los eindeutig zu identifizieren.

2D Codes als Schlüssel zur Transparenz

Der Vorteil des 2D Codes liegt vor allem darin, dass er deutlich mehr Informationen speichern kann als herkömmliche Strichcodes und dennoch sehr klein ist. Ein Scan genügt, um die hinterlegten Informationen abzurufen oder mit einem digitalen Datensatz im Rückverfolgbarkeitssystem GS1 Trace zu verknüpfen.

 

Mehr über 2D Codes

Egal, ob Konsumenten, Einzelhandel oder Behörden: Das Interesse an Produktinformationen entlang der gesamten Lieferkette steigt. 2D Codes eröffnen dabei neue Möglichkeiten, wie mehr Informationen dargestellt werden können.

2D Codes: Alles, was Sie wissen müssen

Gerade in komplexen Lieferketten wie bei Fisch und Meeresfrüchten ist das ein großer Vorteil, da alle Beteiligten schnell und zuverlässig auf dieselben Informationen zugreifen können. Das erleichtert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern sorgt auch für mehr Transparenz und Effizienz entlang der gesamten Lieferkette. 

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor ist die Robustheit des 2D Codes, wenn – so wie bei Fisch oder Fleisch – Feuchtigkeit oder Schmutz die Lesbarkeit des Etiketts möglicherweise beeinträchtigen. So konnte beispielsweise der Großhändler METRO mit dem Einsatz des GS1 DataMatrix die Fehlerquote bei seinen Etiketten im Frische- und Ultrafrischebereich um rund 40 % senken, womit nun 98,3 % aller Scans an der Kasse problemlos lesbar sind. 

Mehr über den Einsatz des GS1 DataMatrix bei Metro

Damit entwickeln sich gerade die besonders sensiblen Bereiche Fisch und Fleisch zu echten Wegbereitern für den praktischen Einsatz von 2D Codes in der Lebensmittelbranche.

Ein Blick in die Zukunft

Im Hinblick auf die EU-Fischerkontrollverordnung gilt als nächster großer Meilenstein der 10. Jänner 2029. Ab diesem Datum gilt die digitale Informationsvermittlung auch für zubereitete oder haltbar gemachte Produkte wie etwa Fischstäbchen & Co. Es empfiehlt sich daher für alle betroffenen Unternehmen, sich schon jetzt Gedanken zu machen, in welcher Form man diese Informationen bereitstellen will. 

Neben dem zumeist als B2B-Lösung verwendeten GS1 DataMatrix ermöglicht ein QR Code mit GS1 Digital Link anhand seiner dynamischen Informationen auch die Kommunikation mit dem Konsumenten, wie zum Beispiel bei der spanischen Supermarktkette Mercadona

Da ab Anfang 2028 alle Händler in der Lage sein sollen, 2D Codes am POS zu verarbeiten, sind Unternehmen gut beraten, sich schon heute mit ihren Prozessen auseinanderzusetzen und zu klären, welcher Datenträger ihre Anforderungen künftig am besten erfüllt. Eine Investition für die Zukunft, die sicher nicht „für die Fische“ ist.

WWF: Mit Daten Nachhaltigkeit sichtbar machen

Die Informationen zur Bewertung von Fischprodukten, die GS1 Trace bereitstellt, werden künftig auch für die Umweltorganisation WWF relevant sein. 

So stellt etwa der WWF Österreich mit seinem Fischratgeber für Handel und Konsumenten Bewertungen und Empfehlungen zur Nachhaltigkeit von Fisch zur Verfügung. Dieser basiert auf einer Datenbank mit mehreren Tausend Bewertungen zu Fisch und Meeresfrüchten. Chargengenaue digitale Informationen zu Fischprodukten können deren Bewertung künftig wesentlich erleichtern.

 

Podcast-Tipp

Mehr zu den Aktivitäten des WWF zum nachhaltigen Fischkonsum erfahren Sie im aktuellen CASH-Podcast „Fischlein check dich: Die Fischereikontrollen seit der neuen EU-Verordnung“. 

Axel Hein vom WWF und Christian Lauer von GS1 Austria erklären darin, welches Potenzial die neue EU-Verordnung zur Fischereikontrolle birgt, wieso Leinenfang nicht gleich Leinenfang ist und was Industrie, Handel und Konsumenten tun können, um nicht im Trüben zu fischen.

Direkt zum Podcast „Fischlein check dich"

FAQs zur EU Fischereikontrollverordnung

Was muss ich aufgrund der Änderungsverordnung (EU) 2023/2842 (Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung) beachten?

Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse müssen ab dem Fang bzw. der Ernte vor dem Inverkehrbringen als Lose gepackt werden und auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen bis zum Einzelhandel rückverfolgbar sein. 

Für jedes Los müssen die Marktteilnehmer in der Lage sein, Informationen, die bereits in (EU) 1224/2009 gefordert werden, und darüber hinaus etwa auch die einmalige Kennnummer der Fangreise oder die Nummer der Fangbescheinigung zu erfassen und dem belieferten Marktteilnehmer des Produkts und (auf Anfrage) den Behörden digital zur Verfügung zu stellen.

 

Welche Produkte sind konkret betroffen?

Die Verordnung betrifft 

  • Fisch, Krebstiere, Weichtiere (…) (lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen …), die in der KN Kapitel 3 angeführt werden (gilt ab dem 10. Jänner 2026), z. B.: Forelle, Lachs, Thunfisch, Heringe, Sardellen, Makrelen, Kabeljau, Seehecht, Polardorsch, (…) sowie 
  • zubereitet (z. B. paniert), haltbar gemacht (…), die in KN Kapitel 1604, 1605, 1212 21 angeführt werden (gilt ab 10. Jänner 2029), z. B.: Sardinen/Thunfisch (…) in „Öl“, Kabeljau, Köhler, Seehecht, Surimi, Kaviar, Kaviarersatz, „Muscheln“, Algen und Tange (…).
 

Wie kann ich die verordnungsrelevanten Informationen über GS1 Trace pflegen und mit meinen Partnern teilen?

Die erforderlichen Daten können mit GS1 Trace entweder über die manuelle Eingabe in eine Webmaske oder auch vollautomatisiert über eine XML-Schnittstellenbindung transportiert und an die jeweiligen Partner in der Wertschöpfungskette weitergegeben werden.

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